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   BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67   

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https://dejure.org/1968,10934
BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67 (https://dejure.org/1968,10934)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1968 - 4 RJ 373/67 (https://dejure.org/1968,10934)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1968 - 4 RJ 373/67 (https://dejure.org/1968,10934)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.1963 - GS 5/61

    Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
    Zivilprozeßordnung (ZPO) hätte beseitigen können (BSG 20, 1" 5)om Mit diesem Gedankengang stimmt ferner überein? daß es für die Anwendung des 5 1265 RVG auf den realen Wert des Unterhalts abgestellt wird; geringfügige Beträge werden als Unterhalt ausgeschieden (BSG 229 44)° Im Fall der Klägerin war ein Unterhaltsanspruch gegen den Versicherten zuletzt weder erfüllt noch rechtshängig geworden; soweit der Sachverhalt ermittelt werden ist9 erscheint es auch unwahrscheinlich, daß Verzug vorgelegen 8".
  • BSG, 22.03.1968 - 1 RA 35/67

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau - Unterhaltsbedürftigkeit -

    Auszug aus BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
    der letzterwähnten, für die geschiedene Frau günstigeren Ansicht folgt9 wird man ihr den Unterhaltsan3pruch nicht schlechthin schon deshalb zubilligen können9 weil sie ein bis zwei noch kleinere Kinder zu betreuen hatt Vielmehr wird im allgemeinen" selbst wenn die Frau Mutterpflichten zu erfüllen hat9 auch heute noch davon auszugehen sein, daß sie einem ausgeübten Beruf "zumutbar" nachgeht (BSG9 Urteil vom 220 März 1968 - 1 RA 35/67 -)0 Unzumutbar wird der Frau die Arbeit nur verhältnismäßig selten9 in besonderen Fällen sein" etwa dann" wenn sie sich ein Völlig unangemessenes Verhalten abverlangt° Von einem solchen, zu beachtenden Härtefall kann keine Rede sein9 wenn eine Frau lediglich so handelt9 wie es ihrer Einsicht in die sie betreffenden nicht ungewöhnlichen Lebenserfordernisse gemäß ist (vglo hierzu auché BSG9 Urteil vom 27° Juni 1968 - 4 RJ 255/66 -)0 In diesem Sinne ist das Verhalten der Klägerin zu werteno Das LSG hat hierzu feste gestellt" daß die Klägerin seit ihrem 160 Lebensjahr? auch während und nach ihrer Ehe berufstätig gewesen ist; es hat die Überzeugung gewonnen, daß sie bei einem Alter von 30 Jahe ren und wenig mehr und bei ihrer sozialen Lage laufend eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hätte" Ein solcher Sachverhalt schließt die Annahme einer unzumutbaren Erwerbsarbeit der Klägerin Deshalb kann der daraus gewonnene Gelderwerb aus°.
  • BSG, 27.06.1968 - 4 RJ 255/66

    Geschiedene Frau - Unterhaltsbedürftigkeit - Ausreichende eigene Einkünfte

    Auszug aus BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
    der letzterwähnten, für die geschiedene Frau günstigeren Ansicht folgt9 wird man ihr den Unterhaltsan3pruch nicht schlechthin schon deshalb zubilligen können9 weil sie ein bis zwei noch kleinere Kinder zu betreuen hatt Vielmehr wird im allgemeinen" selbst wenn die Frau Mutterpflichten zu erfüllen hat9 auch heute noch davon auszugehen sein, daß sie einem ausgeübten Beruf "zumutbar" nachgeht (BSG9 Urteil vom 220 März 1968 - 1 RA 35/67 -)0 Unzumutbar wird der Frau die Arbeit nur verhältnismäßig selten9 in besonderen Fällen sein" etwa dann" wenn sie sich ein Völlig unangemessenes Verhalten abverlangt° Von einem solchen, zu beachtenden Härtefall kann keine Rede sein9 wenn eine Frau lediglich so handelt9 wie es ihrer Einsicht in die sie betreffenden nicht ungewöhnlichen Lebenserfordernisse gemäß ist (vglo hierzu auché BSG9 Urteil vom 27° Juni 1968 - 4 RJ 255/66 -)0 In diesem Sinne ist das Verhalten der Klägerin zu werteno Das LSG hat hierzu feste gestellt" daß die Klägerin seit ihrem 160 Lebensjahr? auch während und nach ihrer Ehe berufstätig gewesen ist; es hat die Überzeugung gewonnen, daß sie bei einem Alter von 30 Jahe ren und wenig mehr und bei ihrer sozialen Lage laufend eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hätte" Ein solcher Sachverhalt schließt die Annahme einer unzumutbaren Erwerbsarbeit der Klägerin Deshalb kann der daraus gewonnene Gelderwerb aus°.
  • BSG, 05.05.1961 - 1 RA 49/59
    Auszug aus BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
    Urteil vom 50 Mai 1961 - 1 RA 49/59 -)° Nach der anderen sollen die Erträgnisse einer der Frau unzumutbaren Arbeit in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden (BSG 269 293)0 Welcher Meinung der Vorzug zu geben ist; kann für diesen Rechtsstreit beruheno Auch dann?.
  • BSG, 25.04.1979 - GS 1/78

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der

    Das "Verpflichtetsein" - daß Unterhalt "geschuldet" wird - könnte hinter dem Leistenmüssen zurückbleiben (dazu: Urteil vom 31. Juli 1968 - 4 RJ 373/67; SozR Nrn 45, 65 zu § 1265 RVO; Knörl, EhrRi in SGb - Beilage - 1974, 27, 41; BSGE 20, 1, 5 und SozR 2200 § 1265 Nr. 20: zur Realisierbarkeit und Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs), Doch gibt diese Überlegung des 4. Senats im gegenwärtigen Zusammenhang keinen rechten Sinn.
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